Probleme mit der Darstellung? Im Browser öffnen.

Informationen Kreissportbund Vogtland e.V.

 

Ab 6. Juni 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

das sächsische Kabinett hat am 3. Juni 2020 zusätzliche Lockerungen der anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen.
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht der Freistaat Sachsen weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern , Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen.
Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden! Die Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.
 

Auszug aus der Allgemeinverfügung zu den Hygienemaßnahmen

12. Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness-und Sportstudios sowie Tanzschulen

> Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes vonmindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubilden.

> Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.

> Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u.ä.) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.

> Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.

> Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeitist das wiederholte Auf-und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.

> Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (d.h. keine Kursemit wechselnden Partnern) sowie Solotänzer. Tanzlehrer bzw. –Assistenten dürfen gemeinsam tanzen. Extrakurse für Risikogruppen (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.

> Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.

> Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

> Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Schutzvorrichtungen (z. B. Acrylglasscheiben) versehen werden.

> Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen dürfen nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden. Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt.

Allgemeinverfügung Hygieneauflagen in der vollständigen Fassung
 

Neu ab 6. Juni 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Staatsregierung hat am 3. Juni  2020 die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Corona FAQ

Die FAQ-Seite des Landessportbundes Sachsen e.V. dient in der Corona-Krise als Handreichung zur Information für Sportvereine und Verbände. Dabei sind die Inhalte ständigen Veränderungen unterworfen, da sich die Situation derzeit sehr schnell ändert. Der Landessportbund ist stets um Aktualität bemüht und schreibt die Beiträge weiterhin fort.

Informationen vom Landessportbund Sachsen e.V.
 

Hinweis an die Sportvereine der Stadt Plauen

Durch die Coronapandemie wurden auch in der Stadt Plauen die Sportstätten in der Zeit vom 18. März bis 24. Mai 2020, gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus geschlossen.  Wir bitten deshalb darum, Ihren Antrag auf Bezuschussung für die ehrenamtlichen Übungsleiter für das 1. Halbjahr 2020 entsprechend anzupassen. Der überarbeitete Antrag ist bis 30. Juni beim Kreissportbund Vogtland e.V. einzureichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Rückfragen bitte an Steffi Kraus, Tel. 03741 40411-10 oder kraus@ksb-vogtland.de